Neuheikendorfer Knochenbruchgilde von 1824

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Wir schreiben das Jahr 1824!

Neuheikendorf, das in den Überlieferungen schon 1478 erwähnt wird, ist ein kleines Bauerndorf, immerhin so groß, dass es einen Bauernvogt und seit 1779 eine Schule hat.

Es gab weder Autos noch Eisenbahn, kein elektrisches Licht und kein Telefon, ganz zu schweigen von Radio und Fernsehen und den vielen anderen Dingen, die uns heute das Leben erleichtern und verschönern helfen.

Neuheikendorf muss damals ein idyllischer Ort gewesen sein mit seinen Strohdachhäusern und Scheunen, in denen das bäuerliche Leben pulsierte und die Menschen wahrscheinlich glücklicher und zufriedener waren, als sie es heutzutage sind. Sie waren aber auch mehr aufeinander angewiesen. Die nachbarschaftliche Hilfe wurde groß geschrieben und für selbstverständlich gehalten. 
Das Miteinander, die Gemeinschaft, der Begriff: Wir Neuheikendorfer „Ehrensache".

Am 25. April 1824 fanden sich 59 Neuheikendorfer zusammen und bekundeten, wie es in der Gründungsurkunde noch heute zu lesen ist: 

Im Namen des Allerhöchsten, haben wir Endes genannten Brüder uns vereinbart, 
eine Brüderschaft und Beliebung einer Arm- und Beinbruchs Vereins in Heikendorf zu 
errichten,  damit einer dem Andern, wenn solche Unglücksfälle unter den vereinbarten 
Brüdern eintreten möge, mit einer bestimmten Hülfsleistung zu Hülfe kommen mögen.

Haben auch derowegen folgende Paragraphen zum Grundsatz unserer Vereinbarung gelegt,   
solche in allen Fällen, bey unserer höchsten Ehre, wahrer Treue hinführo nachzuleben."

In 18 §§ folgen dann die Aufzeichnungen über den Sinn und Zweck, die Aufgaben und die Führung dieser Gilde.

Am 5. November 1824 wird diese Niederschrift und Vereinbarung vom adeligen Gut Schrevenborn als dem zuständigen Amt genehmigt, gesiegelt und unterzeichnet von H. Holtz mit dem Zusatz: Im Auftrag meines Schwiegervaters des Grafen Hardenberg-Reventlou.

Nun hatten die Neuheikendorfer ihre Gilde. Sie bedeutete ihnen viel und sie hielten sie hoch und in Ehren. Es gab unter ihnen kaum einen, der abseits stand. Wer rechtschaffen und unbescholten war, konnte aufgenommen werden. Wer jugendlich und nicht ortsgebunden war, brauchte einen Bürgen. 
Die Gildestände (Ältermann, Gildeschreiber, Vorsteher und Fondsleute) sahen auf Ordnung und Sitte. In der Gilde wurde Recht gesprochen. Dies anzuerkennen hatten sich die Gildebrüder mit der Unterschrift unter die Vereinbarungen verpflichtet. Die Gilde war nicht nur ein Unterstützungsverein als Vorläufer der heutigen Krankenversicherung, sondern die Vereinigung der Neuheikendorfer schlechthin.

Zur Förderung der Dorfgemeinschaft wird jährlich ein Gildefest im Sommer durchgeführt. Die Neuheikendorfer Knochenbruchgilde feierte seit 1824 bis 1989 am Montag vor Johanni (24. Juni) ihr Gildefest mit einem Umzug durch Neuheikendorf, Schießen auf den Gildevogel und Tanz.

Da die Berufstätigen unserer Zeit es nicht mehr vertreten konnten, sich für das Gildefest am Montag einen freien Tag zu nehmen, wurde 1989 beschlossen, das Gildefest an einem Sonnabend vor Johanni durchzuführen.

Heute werden in der Gilde weiterhin der Erhalt des Gemeinschaftssinnes, das traditionelle Brauchtum, die Geselligkeit und die Pflege der plattdeutschen Sprache als wichtige Säulen des Gildelebens gepflegt und bewahrt.

Eine langjährige Tradition seit Bestehen der Gilde wurde jedoch aus Gründen der Gleichberechtigung in der Jahreshauptversammlung am 9. März 2008 aufgegeben, wonach bisher nur männliche Personen in die Gilde eintreten konnten. Nach einem deutlichen Mehrheitsbeschluss dürfen jetzt auch weibliche Personen (Gildeschwestern) in die Neuheikendorfer Knochenbruchgilde mit allen Rechten und Pflichten aufgenommen werden.                

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